Das Angebot

Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren und stellt neben Verhaltenstherapie und Psychoanalyse eines der drei Richtlinienverfahren dar, die für die Abrechnungsfähigkeit mit den Krankenkassen anerkannt sind.

Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie befasst sich weniger mit der unmittelbaren Beeinflussung des Verhaltens und der Symptome, sondern vielmehr mit zugrundeliegenden unbewussten Wünschen, Motiven und Konflikten, die es zu bearbeiten gilt, um eine Linderung der Beschwerden zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass fortdauernde Einflüsse aus der Kindheit und unbewusste psychische Vorgänge eine Wirkung auf die psychische Gesundheit des Menschen haben. Über eine Klärung der zugrundeliegenden Ursachen, Beachtung von Widerstand und Abwehr sowie dem Übertragungsgeschehen in der therapeutischen Beziehung wird indirekt Symptomreduktion erreicht.

Die tiefenpsychologisch fundierte Behandlung findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In Abhängigkeit von Alter, Entwicklungsstand und Symptomatik kommen als Methoden Gespräche, kreativ-gestalterische Angebote sowie Spieltherapie zur Anwendung.

Unterschieden wird zwischen Kurz- und Langzeittherapie. Erstere kommt bei eher klar umrissenen Problemen oder als Probebehandlung im Vorfeld einer Langzeittherapie zum Einsatz und umfasst 25 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen und 6 Termine mit den Eltern/Bezugspersonen. Die Langzeittherapie dauert 50 Sitzungen (bzw. 70 bei Jugendlichen) mit 12 begleitenden Elterngesprächen.

Vorstellungsanlass

Probleme, die Leidensdruck verursachen und die Vorstellung beim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfordern können, können sein:

  • emotionale, Beziehungs- und Kontaktstörungen

  • Ängste oder Phobien, soziale Unsicherheiten

  • Depressionen

  • soziale Probleme (z.B. Ausgrenzung, Mobbing)

  • Aggressionen

  • Störungen des Sozialverhaltens

  • AD(H)S

  • Essstörungen

  • emotionale Instabilität

  • Selbstverletzung, Selbstmordgedanken

  • Unsicherheit bzgl. der eigenen Identität oder Sexualität

  • Leistungs- und Konzentrationsprobleme, Schulverweigerung

  • Konflikt- und Belastungssituationen (z.B. Trennung der Eltern, traumatische Erlebnisse, chronische Krankheiten)

  • Schlafstörungen

  • Einnässen, Einkoten

  • Somatisierungsstörungen (z.B. nicht organische Bauch- oder Kopfschmerzen)

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die probatorischen Stunden und, nach Antragstellung und Genehmigung, für die Therapiesitzungen. Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme im Vorfeld mit ihrer Versicherung klären, da es hier große Unterschiede bezüglich der Leistungskontingente gibt.

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