Die Behandlung

Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick über die Behandlungsmodalitäten.

Anmeldung

Termine für Erstgespräche werden ausschließlich während der telefonischen Erreichbarkeitszeiten vergeben. In diesen erreichen Sie die Praxis persönlich (ohne Anrufbeantworter).

Erstgespräch

Die Erstgespräche finden im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde in der Regel am Vormittag statt, da die Nachmittagstermine den Therapiepatienten vorbehalten sind. Bitte bringen Sie die Krankenversicherungskarte und eventuell vorhandene Vorbefunde mit.
An das Erstgespräch können sich diagnostische und probatorische Sitzungen zur Abklärung einer Diagnose und des Behandlungsbedarfs anschließen. Über Gespräche, Beobachtungen des Verhaltens, der Beziehungsgestaltung und der Spielhandlungen sowie testpsychologische Untersuchungen erhebe ich diagnostische Daten, um das Störungsbild und die Notwendigkeit der Behandlung einschätzen zu können. Der hinzugezogene Kinder-/Hausarzt schließt über den vorgeschriebenen Konsiliarbericht organische Ursachen für die psychischen Auffälligkeiten aus. In einem Auswertungsgespräch besprechen wir die Befunde und das weitere Vorgehen.

Therapie

Bei Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung und Motivation der Familie für eine Therapie wird durch den Versicherten ein Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten gestellt. Erst nach Genehmigung der Therapiesitzungen und der begleitenden Bezugspersonengespräche kann die eigentliche Therapie beginnen.
Diese findet als Einzeltherapie des Kindes statt. Bei der Auswahl der Methoden (Gespräche, kreative Angebote, Spieltherapie) werden Alter, Entwicklungsstand und Symptomatik berücksichtigt. Die Eltern als wichtige Bezugspersonen bzw. Einflussgrößen werden durchschnittlich nach jeder 4. Sitzung des Patienten über die Bezugspersonengespräche einbezogen, da sie maßgeblich zum Erfolg einer Therapie beitragen.
Sollten die genehmigten Therapiestunden nicht ausreichen, kann ein Fortsetzungsantrag zur Therapieverlängerung gestellt werden.

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich grundsätzlich der Schweigepflicht, die zum einen nach außen z.B. gegenüber der Schule oder dem Hausarzt besteht. D.h. für eine Zusammenarbeit mit Lehrern oder Vorbehandlern bedarf es einer Schweigepflichtentbindung. Aber auch das in den Sitzungen mit den Kindern/Jugendlichen bzw. den Eltern Besprochene unterliegt der Geheimhaltung, sodass beide Seiten ohne Erlaubnis keine Einzelheiten aus den Sitzungen des anderen erfahren.

Besonderheiten bei Jugendlichen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sich selbst beim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorstellen. Für die Antragstellung ist allerdings die Einwilligung der Eltern notwendig. Der Einbezug der Eltern bei einer Jugendlichentherapie wird individuell vereinbart und fällt in der Regel umso geringer aus, je älter der Jugendliche ist.

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