Das Angebot

Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Einzel- und/oder Gruppensetting für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren und stellt neben Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und systemischer Therapie eines der vier Richtlinienverfahren dar, die für die Abrechnungsfähigkeit mit den Krankenkassen anerkannt sind.

Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie befasst sich weniger mit der unmittelbaren Beeinflussung des Verhaltens und der Symptome, sondern vielmehr mit zugrundeliegenden unbewussten Wünschen, Motiven und Konflikten, die es zu bearbeiten gilt, um eine Linderung der Beschwerden zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass fortdauernde Einflüsse aus der Kindheit und unbewusste psychische Vorgänge eine Wirkung auf die psychische Gesundheit des Menschen haben. Über eine Klärung der zugrundeliegenden Ursachen, Beachtung von Widerstand und Abwehr sowie des Übertragungsgeschehens in der therapeutischen Beziehung wird indirekt Symptomreduktion erreicht.

Die tiefenpsychologisch fundierte Behandlung findet in der Regel einmal wöchentlich statt und kann als Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen. In Abhängigkeit von Alter, Entwicklungsstand und Symptomatik kommen als Methoden Gespräche, kreativ-gestalterische Angebote, körpertherapeutische Interventionen sowie Spieltherapie zur Anwendung.

Unterschieden wird zwischen Kurz- und Langzeittherapie. Erstere kommt bei eher klar umrissenen Problemen oder als Probebehandlung im Vorfeld einer Langzeittherapie zum Einsatz und umfasst 24 Sitzungen mit dem Kind/Jugendlichen und 6 Termine mit den Eltern/Bezugspersonen. Die Langzeittherapie dauert 70 Sitzungen (bzw. 90 Sitzungen bei Jugendlichen) mit 12 begleitenden Elterngesprächen, mit der Option der Verlängerung bei weiterem Bedarf.

Vorstellungsanlass

Probleme, die Leidensdruck verursachen und die Vorstellung beim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfordern können, können sein:

  • emotionale, Beziehungs- und Kontaktstörungen

  • Ängste oder Phobien, soziale Unsicherheiten

  • Depressionen

  • soziale Probleme (z.B. Ausgrenzung, Mobbing)

  • Aggressionen

  • Störungen des Sozialverhaltens

  • AD(H)S

  • Essstörungen

  • emotionale Instabilität

  • Selbstverletzung, Selbstmordgedanken

  • Unsicherheit bzgl. der eigenen Identität oder Sexualität

  • Leistungs- und Konzentrationsprobleme, Schulverweigerung

  • Konflikt- und Belastungssituationen (z.B. Trennung der Eltern, traumatische Erlebnisse, chronische Krankheiten)

  • Schlafstörungen

  • Einnässen, Einkoten

  • Somatisierungsstörungen (z.B. nicht organische Bauch- oder Kopfschmerzen)

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen und, nach Antragstellung und Genehmigung, für die Therapiesitzungen. Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme im Vorfeld mit ihrer Versicherung klären, da es hier große Unterschiede bezüglich der Leistungskontingente gibt; die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt zwischen Versichertem und Psychotherapeut.

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